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   LG Berlin, 13.03.2015 - 65 S 364/14   

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LG Berlin, 13.03.2015 - 65 S 364/14 (https://dejure.org/2015,13708)
LG Berlin, Entscheidung vom 13.03.2015 - 65 S 364/14 (https://dejure.org/2015,13708)
LG Berlin, Entscheidung vom 13. März 2015 - 65 S 364/14 (https://dejure.org/2015,13708)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 47/05

    Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen wegen des Einbaus neuer Fenster

    Auszug aus LG Berlin, 13.03.2015 - 65 S 364/14
    Dies erfordert - wie schon die höchstrichterliche Rechtsprechung zur bisherigen Rechtslage entschieden hat - die Darlegung konkreter Tatsachen, anhand derer ein Mieter die behauptete Einsparung von Energie nachvollziehen kann (BGH Urteil vom 25.1.2006 - VIII ZR 47/05 - zitiert nach juris; dort Rn10).
  • LG Hamburg, 29.09.2005 - 334 S 48/04

    Wohnraummiete in Hamburg: Duldungspflicht des Mieters hinsichtlich der

    Auszug aus LG Berlin, 13.03.2015 - 65 S 364/14
    Zwar wird vertreten, dass allein die Mitteilung der Tatsache des Anschluss an das Fernwärmenetz genügt, da sich hieraus bereits der Umstand der Einsparung von Primärenergie ergebe, ohne dass es erforderlich sei, dessen Ausmaß mitzuteilen (Vgl. LG Hamburg Urteil vom 29.9.2005 - 334 S 48/04 -, zitiert nach juris).
  • LG Bremen, 21.02.2019 - 2 S 159/18

    Welche Anforderungen sind an die Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme zu

    Der Vermieter hat konkrete Tatsachen darzulegen, anhand derer der Mieter das Ausmaß der Modernisierung und die behauptete Einsparung von Energie (im Sinne einer zureichenden Kenntnis, vgl. BGH, a.a.O. Rn. 30) zumindest überschlägig nachvollziehen kann (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 13. März 2015 - 65 S 364/14 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 47/05 - Heilmann in: Herberger/Martinek/ Rüßmann/Weth/Würdinger, PK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 555c BGB, Rn. 5).
  • LG Berlin, 23.07.2019 - 67 S 318/15

    Wohnraummiete: Duldungspflicht des Mieters zur Anbindung der Wohnung an eine

    Den Mindestanforderungen des § 555c Abs. 1 Nr. 1 BGB i.V.m. § 555b Nr. BGB genügt die Darlegung von konkreten Tatsachen, anhand derer der Mieter das Ausmaß der Modernisierung und die behauptete Einsparung von Energie zumindest überschlägig nachvollziehen kann (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 13. März 2015 - 65 S 364/14, juris Tz. 2 m.w.N.), wofür eine plausible Darlegung eines Energieeinspareffektes durch gegenständliche Beschreibung des alten und neuen Zustandes, die eine vergleichende Betrachtung ermöglicht ausreicht (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 47/05, 9, juris).
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